Was darf in die Container?

Die richtige Container-Befüllung

Damit Sie wissen, wie Sie einen Container korrekt befüllen sollten, haben wir hier häufige Fragen und unsere Antworten zusammengetragen. Zudem finden Sie auf dieser Seite eine umfangreiche Übersicht, was zu welchen Reststoffen zählt. Je besser Sie die Reststoffe trennen, desto günstiger wird die Entsorgung für Sie!

Hier erfahren Sie mehr über unseren Containerdienst.

Die maximale Befüllung ist bis zur Ladekante erlaubt. Damit Ihr Container fach­gerecht transportiert und entsorgt werden kann, beladen Sie diesen bitte maximal bis zur Höhe der Seiten­kanten. Überladene Behälter dürfen wir nicht transportieren und müssen kunden­seitig wieder abgeladen werden. Je nach Container­größe darf dieser zudem ein Gewicht von 11 t (11.000 kg) nicht überschreiten.

Für die Befüllung der Container haftet grundsätzlich der Auftraggeber. Am besten befüllen Sie den Container immer zeitnah und lassen diesen durch uns sofort wieder abholen. Sie können bei uns je nach Verfügbarkeit auch Deckelcontainer bestellen und selber ein Vorhängeschloss anbringen. Dieses muss vor der Containerabholung wieder entfernt werden.

Um den Container gegen eine Befüllung durch Dritte zu schützen, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Den Behälter möglichst auf einem Privatgrundstück aufstellen lassen
  • Container mit Bauzaun sichern
  • Container zügig befüllen und zeitnah abholen lassen
  • Wenn möglich, sollte der Container mit einer Plane abgedeckt werden

Der Container ist auf der gesamten Fläche gleichmäßig zu befüllen, damit sich der Inhalt  nicht wesentlich beim Transport verlagern kann.

Unser 5,5 m³ und 7,0 m³ Absetzcontainer kann auf Anfrage je nach Verfügbarkeit mit einer Klappe bestellt werden. Dies ermöglicht leichteres Beladen. Unsere Abrollcontainer besitzen Flügeltüren, die Sie mit einer niedrigen Ladekante bei der Befüllung unterstützen. Lediglich ein Schalbrett wird dann für das Befüllen mit der Schubkarre benötigt.

Flüssige und schadstoffhaltige Gewerbeabfälle (Lösemittel, Säuren, Laugen etc.) bedürfen einer speziellen Entsorgung. Wir arbeiten daher mit anderen Entsorgungsfachbetrieben zusammen, welche sich auf diesen Bereich spezialisiert haben. Für eine dauerhafte Entsorgungsmöglichkeit unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.

Für Privatpersonen steht das städtische Schadstoffmobil zur Verfügung.

Christian Zimmermanns

Ihr Ansprechpartner

Christian Zimmermanns

Staatlich geprüfter Umwelttechniker

+49 (0) 21 66 – 60 11 89

cz@entsorgung-mg.de

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Abfälle zur Verwertung AZV (AVV 150106)

Das darf rein

  • Holz

  • Kunststoffe

  • Folien

  • anteilig Restmüll

  • Verpackungen Styropor

  • Metalle

  • Rigips

  • Heraklitplatten

  • Tapetenreste

  • Grünschnitt

  • Bauschutt

  • Laminat

  • Teppichreste

Das darf nicht rein

  • Mineralfaserabfälle (Glaswolle, Dämmung)

  • Teerpappe

  • Schadstoffe

  • Nass- und Flüssigkeitsabfälle

Altholz II und III aus dem Innenbereich, unbelastet (AVV 170201)

Das darf rein

  • Paletten

  • Laminat ohne Dämmung

  • Parkett

  • Schalhölzer

  • Spanplatten

  • Paaneele

  • Diele

  • Möbel aus reinem Holz

  • unbehandeltes Holz

Das darf nicht rein

  • Bahnschwellen

  • Holz aus dem Außenbereich

  • Türen oder Fenster mit Glas

  • Brandholz

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle (AVV 170904)

Das darf rein

  • Holz

  • Kunststoffe

  • Folien

  • anteilig Restmüll

  • Verpackungen Styropor

  • Metalle

  • Rigips

  • Heraklitplatten

  • Tapetenreste

  • Grünschnitt

  • Bauschutt

  • Laminat

  • Teppichreste

Das darf nicht rein

  • Mineralfaserabfälle

  • Teerhaltiger Straßenaufbruch

  • Farben und Lacke

  • Asbestzementplatten

Fliesen Ziegel und Keramik (AVV 170103)

Das darf rein

  • Mauerwerk

  • Beton

  • Keramik

  • Porzellan

  • Ziegel

  • Fliesen

  • Badezimmerporzellan, z. B. Waschbecken

  • Steine

  • Dachpfannen

  • Zement

Das darf nicht rein

  • Rigips

  • Ytong

  • Bims

  • Porenbeton

  • Holz

  • Folien

  • Metalle

  • Heraklitplatten

  • Kunststoffe

  • Mineralfaserabfälle

  • Asbestzementplatten

  • Tapetenreste

Grünschnitt (AVV 200201)

(Länge max. 2 m, Durchmesser max. 15 cm)

Das darf rein

  • Laub

  • Zweige

  • Unkraut

  • Sträucher

  • Grasschnitt

  • Baumschnitt

Das darf nicht rein

  • Bauhölzer, z. B. Spanplatten

  • Lackiertes Holz, z. B. Jägerzaun

  • Speisereste

  • Stamm- und Wurzelholz

Sperrmüll (AVV 200307)

Das darf rein

  • Textilien

  • Bücher, Aktenordner

  • Spielzeug ohne Elektronik

  • Haushaltsauflösung

  • Schrankinhalte

  • Porzellan

  • Tapeten

  • Unbrauchbare Haushaltsgegenstände

  • Unbrauchbarer Hausrat, der nicht in die Restmülltonne passt

  • Schrank, Regal

  • Sofa, Stuhl, Sessel, Hocker

  • Matratzen

  • Fahrräder

  • Bett, Liege

  • Schreibtisch, Tisch

  • Teppichböden

Das darf nicht rein

  • Holz mit gefährlichen Stoffen

  • Elektroschrott

  • Farben und Lacke

  • Autoreifen

  • Kühl-, Gefriergeräte

  • Mineralfaserabfälle

  • Teerpappe

  • Schadstoffe

  • Nass- und Flüssigkeitsabfälle

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